MEDA3® Vertragsbedingungen Olmerics GmbH

§1 Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind für die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen der Olmerics GmbH (im Folgenden Olmerics genannt) und dem Auftraggeber bzw. Lizenznehmer (im Folgenden Kunde genannt) verbindlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende Ergänzungen oder Vereinbarungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Olmerics schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot und Vertragsschluss
Der Gegenstand des Vertrages sind je Produktwahl des Kunden die entgeltliche Überlassung der Software MEDA3® (im Folgenden Software genannt) durch Olmerics an den Kunden und/oder die entgeltliche Abrechnungsberatung MEDA3® Consulting (im Folgenden Beratung genannt) mit MEDA3®.

§3 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung - unwirksam. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das Olmerics innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. An Abbildungen, Konzepten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Olmerics die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von Olmerics.

§4 Leistungsumfang

§4.1 MEDA3® Software
Der Leistungsumfang der Software wird ausschließlich durch die in der Software enthaltenen Auswertungen bestimmt. Zusätzlich enthält der Vertrag folgende Leistungen zur Instandhaltung:
- Alle Maßnahmen, welche zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software erforderlich sind. Nicht eingeschlossen sind die Wiederherstellung und das Restaurieren von Anwenderdaten, die aufgrund Einwirkung Dritter oder durch unsachgemäßen Einsatz/ Bedienung beschädigt oder gelöscht wurden.
- Das Bereitstellen der jeweilig neuesten Softwareversion und die im Allgemeinen quartalsweise Bereitstellung von Aktualisierungen der Stammdaten und Regeln.
- Korrektur von technischen Programmfehlern, die die Betriebsbereitschaft des Systems stören.
Diese Instandhaltungsleistungen werden während der bei Olmerics üblichen Arbeitszeiten ausgeführt.

§4.2 MEDA3® Consulting
Die Leistungen der Beratung werden ausschließlich durch die in der Beschreibung des Beratungsprodukts enthaltenen Auswertungen bestimmt. Zusätzlich umfasst der Vertrag:
- Die Beratung erfolgt durch die Abrechnungsdaten der Praxisverwaltungs-Software des Kunden je Quartal, welche vom Kunden bereitzustellen sind. Olmerics kann ggf. bei der Bereitstellung unterstützen.
- Die Beratung basiert auf Basis der jeweilig neuesten Softwareversion MEDA3®, welche im Allgemeinen auf den Regularien, Stammdaten und Regeln des aktuellen Quartals beruht.
- Bereitstellung der Beratungsergebnisse durch Olmerics an den Kunden.

§5 Lizenzbedingungen
MDer Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die von Olmerics überlassene Software und/oder mit MEDA3® erstellten Beratungsergebnisse und -auswertung, sofern unter dem § 9 Nutzungsdauer nicht anders vereinbart, zeitlich unbefristet bei vollständiger und vorbehaltloser Zahlung der Lizenz- bzw. Beratungsgebühren gemäß der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu nutzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Der Kunde ist zur Nutzung der Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke berechtigt. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von Olmerics nicht berechtigt, die Software für andere als eigene betriebliche Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht seinem Betrieb angehören, die Nutzung der Software zu ermöglichen oder die Software zu vervielfältigen, vermieten, zu verleasen, zu verkaufen oder zu verleihen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ändern und in anderer Weise umzuarbeiten. Eine weitergehende Mehrfachnutzung, Verwertung, Veränderung oder Übertragung der Software und/oder der Beratungsergebnisse bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch Olmerics.

§6 Urheberrechte
Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt dieses ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Algorithmen, die Dokumentation, das Erscheinungsbild der Software, die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken und Ausdrucke, Inhalt, Struktur und Organisation der Programmdateien, Namen und Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen Olmerics als Hersteller zu.

§7 Haftung und Gewährleistung
MEDA3® ersetzt nicht die Sorgfalt und Verantwortung des Kunden zur Einhaltung der ärztlichen und kassenärztlichen Pflichten. Für die Richtigkeit der Abrechnung, Daten, Berechnungen und ebenfalls für materielle und immaterielle Schäden, die durch Fehler in der Software und/oder in der Auswertung und Beratung mittels Software entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Regulatorische oder gesetzliche Änderungen, welche die Abrechnung betreffen, werden in der Regel über das Software-Update berücksichtigt. Daher werden sich Änderungen vorbehalten. Für die Auswertungen kann keine Gewähr gegeben werden, da aufgrund von bestimmten Regelungen bundeslandspezifische individuelle Abweichungen möglich sind, die über das Update nicht zeitnah integriert werden können. Für etwaige Mängel leistet Olmerics nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Die Mängelbeseitigung bezieht sich auf die jeweils neueste freigegebene Softwareversion. Im Rahmen des zumutbaren verpflichtet sich der Kunde bei der Beseitigung der Mängel mitzuwirken und falls erforderlich, Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung der Fehler und Ursachen erleichtern. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Ansprüche auf Schadenersatz aus Verschulden bei Vertragsende und positiver Vertragsverletzung gegen Olmerics sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fällt Olmerics nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden ausgeschlossen. Olmerics übernimmt keine Haftung für die Sicherung der mit der Software erzeugten Daten.

§8 Entgelt
Der Kunde entrichtet für die Leistungen der Beratung entsprechend des Berstungsprodukts ein Entgelt bzw. eine Beratungsgebühr und/oder erhält das Recht der Nutzung an der Software durch die Leistung von monatlichen Mietzahlungen (Lizenz-Mietpreis). Grundlage sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten und durch Olmerics schriftlich bestätigten Preise und Konditionen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

§9 Nutzungsdauer
Die Dauer des Vertrags und ggf. die Beratungshäufigkeit richten sich nach den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen. Beide Vertragsparteien können den Vertrag erstmalig nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in schriftlicher Form kündigen. Danach verlängert sich der Vertrag um die jeweils vereinbarte Laufzeit. Kommt der Kunde wesentlichen, vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann Olmerics auch ohne Einhaltung einer Frist, sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Pflichten aus diesem Vertrag verstößt. Bei Beendigung des Vertrages ist die Nutzung der Software durch den Kunden nicht mehr erlaubt und die MEDA3®-Hardware, sofern nicht anders vereinbart, zurückzugeben.

§10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Im Umgang mit persönlichen Daten vom Kunden hält Olmerics alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie das Telemediengesetzes (TMG) – ein und ist berechtigt, die zum Zwecke der optimalen Leistungserbringung notwendigen Daten des Kunden unter Beachtung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Die Abrechnungsdaten werden ohne Modifizierungen vor Ort anonymisiert und geschützt ausgewertet und verbleiben in der Betriebsstätte des Kunden. Der Kunde und Olmerics werden alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners vertraulich behandeln und Dritten nicht offenbaren.

§11 Sonstige Bestimmungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Olmerics abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vereinbart ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Olmerics. Gerichtsstand ist das für die Gesellschaft Olmerics zuständige Gericht.

Stand: Juli 2020

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